Dazu müssen in einem Bürgerbegehren zunächst etwa mindestens 1500 gültige Unterschriften von Überlinger Bürgerinnen und Bürgern für den eigentlichen Bürgerentscheid gesammelt werden. Bereits in diesem Stadium muss die spätere Fragestellung im Unterschriftenformular formuliert sein. Unterschriftsberechtigt sind Überlinger Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.
Die BI wird sich in den kommenden Tagen durch Fachanwälte hinsichtlich der Fragestellung beraten lassen. Der Start der Unterschriftensammlung wird hier und in anderen Kanälen bekannt gemacht werden. Die notwendigen Unterschriften müssen spätestens drei Monate nach öffentlicher Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses übergeben werden. Der Gemeinderat entscheidet dann über die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und muss dann den Bürgerentscheid beschließen.
Schon jetzt bittet die BI um aktive Unterstützung: Wir benötigen dringend freiwillige Helfer für die Unterschriftensammlung! Bitte melden Sie sich bei uns über die Kontaktseite.
Und herzlich danken wir schon jetzt für jede finanzielle Unterstützung! Die BI muss sämtliche entstehenden Kosten des Bürgerbegehrens selber finanzieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen