Die Leonhardwiese
ist gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie nach EU-Naturschutzrecht als magere Flachland-Mähwiese ein streng geschütztes Biotop.
Sie befindet sich nach bundesweiten Bewertungsmaßstäben in gutem Zustand und bildet zusammen mit der Birklewiese und weiteren angrenzenden Flächen das größte Wiesenbiotop in Überlingen: Wichtig für gefährdete Pflanzenarten, Insekten und Vögel.
Der Schutzstatus entsteht unmittelbar aus dem Gesetz, unabhängig von einer Landeskartierung (§ 33 Landesnaturschutzgesetz BW). Damit gilt das gesetzliche Verschlechterungsverbot, das praktisch auch ein Bauverbot einschließt.
Für eine Fortführung der Bauleitplanung wäre eine Befreiung nach BNatSchG erforderlich. Diese kann nur erteilt werden, wenn die erheblichen Eingriffe vollständig ausgleichbar sind – einschließlich der Beeinträchtigung der Biotopvernetzung. Geeignete Ausgleichsflächen sind jedoch im funktionalen Verbund kaum vorhanden; gedüngte Wiesen oder Äcker scheiden aus. EU-Vorgaben verlangen zudem mehrjährige Vorlaufzeiten und Ausgleichsflächen im Mehrfachen des Verlusts.
Dies verursacht erhebliche Rechtsrisiken, Kosten und Zeitverzögerungen, weshalb fraglich bleibt, ob unter diesen Bedingungen noch bezahlbarer Wohnraum realisierbar ist.
Stimmen Sie mit Ja - zum Erhalt dieses einzigartigen Geschenks der Natur.

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