Ein der Stadt Überlingen vorliegendes
artenschutzrechtliches Gutachten zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Rauenstein Ost" belegt, was für Spaziergänger, Anwohner und
Naturfreunde ohnehin seit jeher offensichtlich ist: Die Kleingartenfläche und das
Wäldchen auf dem Investorengrundstück im Bereich Rauenstein Ost beherbergen zahlreiche
und zum Teil streng geschützte Vögel, Reptilien, Insekten sowie Säugetiere. Die
geplante Bebauung steht daher in deutlichem Widerspruch zu § 44
Bundesnaturschutzgesetz. Ein Wegfall des wertvollen Habitats wäre allerdings
nicht nur ein erheblicher Verlust für die hiesige Fauna und Flora, sondern
würde zudem aufwändige und kostenintensive Ausgleichs- bzw.
Umsiedlungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Hinsichtlich der gefiederten Bewohner des betreffenden
Gebietes wurden im Jahr 2023 insgesamt 44 Vogelarten erfasst. Unter diesen
befinden sich unter anderem streng geschützte Spezies wie Neuntöter, Goldammer,
Grauschnäpper, Klappergrasmücke, Türkentaube, Grünspecht und Turmfalke. Mindestens
30 Arten brüten in den vielfältigen Gehölzbeständen. Auf der Jagd bzw.
Nahrungssuche sind im Plangebiet auch Mäusebussarde, Rot- und Schwarzmilane,
Sperber, Weißstörche, Rauchschwalben, Mauersegler, Mehlschwalben, Haussperlinge,
Graureiher und Stare unterwegs.
Darüber hinaus lebt im Landschaftspark St. Leonhard
flächendeckend und in großer Zahl die streng geschützte Zauneidechse. Zudem finden
sich hier noch viele weitere Tiere wie Falter, Heuschrecken und Amphibien sowie
Igel und die Käferarten Balkenschröter, Rosenkäfer oder Moschusbock, die
allesamt unter besonderem naturrechtlichem Schutz stehen.
Unterm Strich bleibt somit festzuhalten, dass die große Kleingartenfläche
sowie das westliche Wäldchen im Gebiet Rauenstein Ost wertvollen Lebensraum für
einen artenschutzrechtlich überaus relevanten Tierbestand bietet, so unter
anderem für die schätzungsweise rund 80 Tiere umfassende reproduktionsfähige
Zauneidechsen-Population. Bei einer Bebauung dieses Habitats wären daher
umfangreiche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die
beispielsweise allein bei der Zauneidechse mit voraussichtlich etwa 4.000 Euro
pro Tier zu Buche schlagen würden. Abgesehen davon dürfte es nicht einfach sein,
in Überlingen adäquate alternative Flächen zu finden.
Traurigerweise kommt hinzu,
dass Umsiedlungen für die Tiere tödlich enden können (Beispiel Stuttgart 21).
Am schwersten wiegt jedoch am Ende die Tatsache, dass bei einer
Genehmigung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat ein für Mensch und Tier
bedeutsames Stück natürlicher Lebensqualität in Überlingen wohl unwiderruflich verlorengehen
wird.
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