09 Oktober 2024

Landschaftspark St. Leonhard ist wertvoller Lebensraum für viele geschützte Tierarte


Ein der Stadt Überlingen vorliegendes artenschutzrechtliches Gutachten zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Rauenstein Ost"  belegt, was für Spaziergänger, Anwohner und Naturfreunde ohnehin seit jeher offensichtlich ist: Die Kleingartenfläche und das Wäldchen auf dem Investorengrundstück im Bereich Rauenstein Ost beherbergen zahlreiche und zum Teil streng geschützte Vögel, Reptilien, Insekten sowie Säugetiere. Die geplante Bebauung steht daher in deutlichem Widerspruch zu § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Ein Wegfall des wertvollen Habitats wäre allerdings nicht nur ein erheblicher Verlust für die hiesige Fauna und Flora, sondern würde zudem aufwändige und kostenintensive Ausgleichs- bzw. Umsiedlungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Hinsichtlich der gefiederten Bewohner des betreffenden Gebietes wurden im Jahr 2023 insgesamt 44 Vogelarten erfasst. Unter diesen befinden sich unter anderem streng geschützte Spezies wie Neuntöter, Goldammer, Grauschnäpper, Klappergrasmücke, Türkentaube, Grünspecht und Turmfalke. Mindestens 30 Arten brüten in den vielfältigen Gehölzbeständen. Auf der Jagd bzw. Nahrungssuche sind im Plangebiet auch Mäusebussarde, Rot- und Schwarzmilane, Sperber, Weißstörche, Rauchschwalben, Mauersegler, Mehlschwalben, Haussperlinge, Graureiher und Stare unterwegs.
Darüber hinaus lebt im Landschaftspark St. Leonhard flächendeckend und in großer Zahl die streng geschützte Zauneidechse. Zudem finden sich hier noch viele weitere Tiere wie Falter, Heuschrecken und Amphibien sowie Igel und die Käferarten Balkenschröter, Rosenkäfer oder Moschusbock, die allesamt unter besonderem naturrechtlichem Schutz stehen.
Unterm Strich bleibt somit festzuhalten, dass die große Kleingartenfläche sowie das westliche Wäldchen im Gebiet Rauenstein Ost wertvollen Lebensraum für einen artenschutzrechtlich überaus relevanten Tierbestand bietet, so unter anderem für die schätzungsweise rund 80 Tiere umfassende reproduktionsfähige Zauneidechsen-Population. Bei einer Bebauung dieses Habitats wären daher umfangreiche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die beispielsweise allein bei der Zauneidechse mit voraussichtlich etwa 4.000 Euro pro Tier zu Buche schlagen würden. Abgesehen davon dürfte es nicht einfach sein, in Überlingen adäquate alternative Flächen zu finden.
Traurigerweise kommt hinzu, dass Umsiedlungen für die Tiere tödlich enden können (Beispiel Stuttgart 21).
Am schwersten wiegt jedoch am Ende die Tatsache, dass bei einer Genehmigung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat ein für Mensch und Tier bedeutsames Stück natürlicher Lebensqualität in Überlingen wohl unwiderruflich verlorengehen wird.


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