Denn im Vorfeld des Bürgerbegehrens wurde der Punkt „Kostendeckung“ mit der Stadtverwaltung ausdrücklich geklärt: Ein Bürgerbegehren wäre ohne Kostenklärung unzulässig.
Am 4. Juni 2025 bestätigten Herr Zeitler, Herr Kölschbach und Herr Schlenker schriftlich die im Unterschriftenformular verwendete Aussage:
„Durch den Verzicht auf die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Ausfälle eingeplanter Einnahmen. Ein Kostendeckungsvorschlag ist daher nicht erforderlich.“
Wie könnte auch im Haushalt „viel Geld“ verplant sein, wenn das der Gewinnerwartung zugrunde liegende Geschäft noch gar nicht gesichert ist?
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